Beitragsordnung

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Mitgliederbeitragsordnung Nydus One e.V.

Die Mitgliederversammlung des Vereins Nydus One e.V. hat am 21.08.2018 folgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung des Nydus One e.V.

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. Die Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat.
  3. Der monatliche Beitrag beträgt: 5 €.
  4. Fördermitglieder überweisen einmalig oder fortlaufend einen mit dem Kassenwart abgesprochenen individuellen Betrag.
  5. Jedem Mitglied steht es frei, vorrübergehend oder dauerhaft einen höheren als den oben genannten Betrag als seinen Mitgliedsbeitrag festzusetzen. Bei Änderung des gezahlten Betrags ist das Mitglied angehalten, den Kassenwart vorab formlos in Kenntnis zu setzen.
  6. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
  7. Es können Umlagen und / oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und / oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  8. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
  9. Die Beitragshöhe wird vom Vorstand am Ende des neuen Kalenderjahres bei einer Mitgliedsversammlung festgelegt bzw. bestätigt. Änderungsvorschläge für den Mitgliedsbeitrag können an den Vorstand entrichtet werden. Es wird dann entweder bei der nächsten Mitgliederversammlung oder optional auf Anfrage bei dringlichen Änderungen fernschriftlich gewählt und diese Änderungen angenommen oder abgelehnt. Eine optionale Anfrage für fernschriftliche Änderung muss ebenfalls vorher beim Vorstand eingereicht werden.
  10. Änderungen der Mitglieder (Anschriften, Kontodaten, etc.) müssen unverzüglich mitgeteilt werden
  11. Die Daten der Mitglieder die für die Beitragszahlung erhoben werden, sind gemäß Bundesdatengesetz geschützt.
  12. Der Mitgliedsbeitrag wird erhoben, um den Fortbestand und das fortlaufende Wirken von "Nydus One" zu gewährleisten. Dazu zählen administrative Aufgaben (Verwaltung, Server-Kosten, Werbung, etc.) als auch Finanzierung von Bewirtung bei Mitgliedsversammlungen, in Teilen Unterstützung für laufende interne oder externe Projekte im Rahmen des Nydus One. Über eine wie auch immer geartete Unterstützung für externe und interne Projekte berät und entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist verpflichtet, Höhe, Dauer und Zweck der Mitgliederversammlung vorzulegen.
  13. Der Vereinsaustritt und somit die Stornierung des Vereinsbeitrages muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Es herrscht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.

Beschlossen am 21.08.2018 durch:


Nils Beßler, Vorstandsvorsitzender

Alexander Santel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender

Jan Heidenreich, Kassenwart