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Beitragsordnung "Nydus One"
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Die Mitgliederversammlung des "Nydus One" hat folgende Beitragsordnung beschlossen:
 
Die Mitgliederversammlung des "Nydus One" hat folgende Beitragsordnung beschlossen:
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# Diese Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Dazu muss der Vorstand die Änderungsbeschlüsse bei der nächsten Mitgliederversammlung vorlegen und ratifizieren lassen.
 
# Diese Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Dazu muss der Vorstand die Änderungsbeschlüsse bei der nächsten Mitgliederversammlung vorlegen und ratifizieren lassen.
 
# Mitglieder müssen Sorge tragen den Mitgliedsbeitrag fristgerecht und vollständig abzuleisten. Das bedeutet es muss darauf geachtet werden das Konto gedeckt zu halten
 
# Mitglieder müssen Sorge tragen den Mitgliedsbeitrag fristgerecht und vollständig abzuleisten. Das bedeutet es muss darauf geachtet werden das Konto gedeckt zu halten
#Vereinskonto
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#Vereinskonto blabla kontoinfo
blabla kontoinfo
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# Der Vereinsaustritt und somit die Stornierung des Vereinsbeitrages muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Es herrscht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
#Vereinsaustritt
 
Der Vereinsaustritt und somit die Stornierung des Vereinsbeitrages muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Es herrscht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.
 

Latest revision as of 13:32, 16 August 2018

Beitragsordnung "Nydus One"

Die Mitgliederversammlung des "Nydus One" hat folgende Beitragsordnung beschlossen:

  1. Ausnahmslos alle Vereinsmitglieder (außer Ehrenmitglieder, diese sind freigestellt) sind verpflichtet, monatlich einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  2. Dieser Beitrag wird am ersten Werktag jeden Monats per SEPA-Lastschriftmandat entrichtet
  3. Der Mitgliedsbeitrag beträgt:
    • Für Erwachsene (Vollendung des 18. Lebensjahrs) 5 €
    • Für Kinder 0€
  4. Die Beitragshöhe wird vom Vorstand am Ende des neuen Kalenderjahres bei einer Mitgliedsversammlung festgelegt bzw. bestätigt. Änderungsvorschläge für den Mitgliedsbeitrag können an den Vorstand entrichtet werden. Es wird dann entweder bei der nächsten Mitgliederversammlung oder optional auf Anfrage bei dringlichen Änderungen fernschriftlich gewählt und diese Änderungen angenommen oder abgelehnt. Eine optionale Anfrage für fernschriftliche Änderung muss ebenfalls vorher beim Vorstand eingereicht werden.
  5. Änderungen der Mitglieder (Anschriften, Kontodaten, etc.) müssen unverzüglich mitgeteilt werden!
  6. Die Daten der Mitglieder die für die Beitragszahlung erhoben werden, sind gemäß Bundesdatengesetz geschützt.
  7. Der Mitgliedsbeitrag wird erhoben, um den Fortbestand und das fortlaufende Wirken von "Nydus One" zu gewährleisten. Dazu zählen administrative Aufgaben (Verwaltung, Server-Kosten, Werbung, etc.) als auch Finanzierung von Bewirtung bei Mitgliedsversammlungen, in Teilen Unterstützung für laufende interne oder externe Projekte im Rahmen des Nydus One. Über eine wie auch immer geartete Unterstützung für externe und interne Projekte berät und entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist verpflichtet, Höhe, Dauer und Zweck der Mitgliederversammlung vorzulegen.
  8. Diese Beitragsordnung kann vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Dazu muss der Vorstand die Änderungsbeschlüsse bei der nächsten Mitgliederversammlung vorlegen und ratifizieren lassen.
  9. Mitglieder müssen Sorge tragen den Mitgliedsbeitrag fristgerecht und vollständig abzuleisten. Das bedeutet es muss darauf geachtet werden das Konto gedeckt zu halten
  10. Vereinskonto blabla kontoinfo
  11. Der Vereinsaustritt und somit die Stornierung des Vereinsbeitrages muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Es herrscht eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Mitgliedschaften sind nicht übertragbar.